Die Sicherheit in Eisenbahn- und Straßentunneln ist Gegenstand europäischer Direktiven, deren Gliederung und prinzipielle Forderungen aufgeführt werden. Italien verfügt über 1458 km ein- und zweigleisiger Eisenbahntunnel und hat seine Regelungen dafür aus dem Jahre 1997 durch ein Dekret vom 28. Oktober 2005 ersetzt. Zahlreiche, gestaffelte Fristen sind für die Umsetzung der Planungen und Regelungen vorgesehen. Dazu gehört auch die Feuersicherheit des rollenden Materials. Mit dem Inkraftsetzen des oben genannten Dekrets hat sich für die Betriebssicherheit der italienischen Bahn ein neuer Bezugspunkt ergeben.


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    Title :

    La sicurezza nelle gallerie ferroviarie


    Additional title:

    Die Sicherheit in Eisenbahntunneln



    Published in:

    Publication date :

    2007-01-01


    Size :

    5 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    Italian