Bei einem Betriebsübergang muss der Arbeitnehmer unter anderem darüber unterrichtet werden, welche rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen sich für ihn daraus ergeben. Unterbleibt diese Unterrichtung oder ist sie fehlerhaft, so beginnt die Monatsfrist, während derer der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber widersprechen kann, nicht zu laufen. Anlässlich eines neuen Urteils des Bundesarbeitsgerichts zum Inhalt der Unterrichtung untersucht der vorliegende Beitrag, ob auch Informationen über die wirtschaftliche Lage des Erwerbers erforderlich sind und ob das Widerspruchsrecht verwirkt werden kann.
Betriebsübergang: Offene Fragen zur Informationspflicht nach § 613a Abs. 5 BGB
Zugleich Besprechung des BAG-Urteils vom 14.12.2006 - 8 AZR 763/05
Der Betrieb ; 60 , 26 ; 1466-1468
01.01.2007
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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