Anders als z. B. in Frankreich gibt es in Deutschland für den Bereich des Eisenbahnstrafrechtes keine Spezialgesetze. Es gelten die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB) und Ergänzungen in verschiedenen eisenbahnspezifischen Rechtsvorschriften. Auch wenn es im deutschen Strafrecht keinen einheitlich definierten Begriff der "Eisenbahn" als Legaldefinition gibt, kann man davon ausgehen, dass darunter sämtliche Schienenbahnen fallen. An Hand von 5 Fallbeispielen (Verletzung von Gleisbauarbeitern sowie Sachschaden durch die Unaufmerksamkeit eines Sicherungsposten, Unfall mit Todesfolge, verursacht von einem alkoholisierten Triebfahrzeugführer, Zugentgleisung auf Grund von Sabotage politisch motivierter Aktivisten, Sitzblockade von politisch motivierten Aktivisten auf den Gleisen einer Fernstrecke und folgenschwere Fehler in der Betra durch fehlende Kontrolle des verantwortlichen Betriebsleiters) werden die Regelungen des StGB umfangreich erläutert.
Verliebte Sicherungsposten, alkoholisierte Lokomotivführer und pflichtvergessene Betriebsleiter
Der Eisenbahnbetrieb im Lichte des deutschen Strafrechte
Eisenbahn-Revue international ; 5 ; 250-254
2007-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Zeitschrift für Lokomotivführer : Organ d. Vereins Deutscher Lokomotivführer
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