Die EU-Kommission plant, nationale Regelungen im Güterkraftverkehr weiter zu harmonisieren. Neben der Kontrolle der Zugangskriterien zum Beruf des Güterverkehrsunternehmens steht insbesondere eine Begrenzung der Kabotage im Vordergrund. Binnen sieben Tage nach dem internationalen Transport sollen nur noch bis zu drei Fahrten erlaubt sein und die Ahndung von Verstößen dagegen soll vereinheitlich werden. Der Kommentar begrüßt die neuen Regelungen und hofft, dass sie einen schnellen Weg durch das europäische Gesetzgebungsverfahren finden.


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    Titel :

    Kabotage soll auf drei Fahrten begrenzt werden/Kommentar: Spät, aber Erfolgversprechend


    Untertitel :

    EU regelt Markt- und Berufszugang im Güterkraftverkehr neu


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.2007


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch