Die Vergütung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft umfasst häufig auch Aktien oder Optionsrechte, doch kann der Kauf oder Verkauf dieser Wertpapiere ein unzulässiges Insidergeschäft darstellen, wenn dabei Insiderinformationen verwendet werden. Um diesen Anschein gar nicht erst entstehen zu lassen, sollte das geplante Geschäft z. B. einige Wochen im Voraus angekündigt oder über einen unabhängigen Vermögensverwalter durchgeführt werden. Die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten hinsichtlich der Insidergeschäfte sind im Januar 2007 mit dem Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetz weiter verschärft worden.
Gestaltung von Directors' Dealings und die Pflichten nach § 15a WpHG
Einschließlich der gesteigerten Anforderungen nach dem Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
Der Betrieb ; 60 , 9 ; 504-509
2007-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Halbjahresfinanzberichterstattung nach dem WpHG
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