Bislang befanden sich die Vorschriften, nach denen börsennotierte Unternehmen ihren Halbjahresfinanzbericht zu erstellen hatten, in der Börsenzulassungsverordnung, doch wurden sie mit Wirkung ab dem 20. Januar 2007 neu gefasst und in § 37w und § 37y Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) überführt. Unklar ist allerdings z. B. noch, welche Medien nunmehr für die Verbreitung des Berichts geeignet sind und wie er am besten zu gliedern ist. Der vorliegende Beitrag stellt die Neuregelungen kurz dar und wertet sodann die ersten nach dem WpHG verfassten Halbjahresfinanzberichte der zum Börsensegment des Prime Standard gehörenden Unternehmen aus.
Halbjahresfinanzberichterstattung nach dem WpHG
Umsetzung der neuen Anforderungen für den Zwischenbericht von Unternehmen des Prime Standard
Der Betrieb ; 60 , 43 ; 2326-2332
01.01.2007
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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