Nach dem aus wettbewerblicher Sicht enttäuschenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig von Oktober 2006 ist die Pflicht zur Ausschreibung auf gemeinwirtschaftliche Verkehre beschränkt. Das sogenannte Hessische Modell wird daher in seiner aktuellen Form keine rechtssichere Zukunft haben und bedarf der Reformierung. Aus juristischer Sicht werden mit detaillierten Bezugnahmen auf das Personenbeförderungsgesetz die Konsequenzen für die Konzessionserteilung durch den Regierungspräsidenten und mögliche Einflussnahmen dargestellt. Art und Umfang zukünftiger Praktiken seien derzeitig offen.
Leipzig vs. Wettbewerb: Wird das Hessische Modell im Schatten der Eigenwirtschaftlichkeit überleben?
Verkehr und Technik ; 60 , 4 ; 141, 143-146
01.01.2007
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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