Der Gesetzgeber führte 1996 den Unterschied zwischen eigen- und gemeinwirtschaftlichen Verkehren für die Erteilung von ÖPNV-Linienverkehrsgenehmigungen ein. Mit Inkrafttreten der VO 1370/2007 ist der Unterschied zwar obsolet geworden, es ergingen zuletzt aber mehrere neue Urteile zu der Eigenwirtschaftlichkeit von Verkehren zum alten Recht - vor allem zu der Frage, ob Unternehmen die nicht nur ÖPNV betreiben, eigenwirtschaftliche Verkehre nach § 13 PBefG genehmigt werden dürfen -, die es Wert sind, betrachtet zu werden, da sie noch für Linienverkehrsgenehmigungen, die vor dem 03.12.2009 erteilt wurden, relevant sind. Der Beitrag erklärt die Hintergründe der Rechtsstreite und stellt die aktuellen Urteile dar.


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    Titel :

    Eigenwirtschaftlichkeit und Teilbereichsausnahme


    Untertitel :

    Am Ende Rechtssicherheit


    Weitere Titelangaben:

    Commercial based transport and partially exception



    Erschienen in:

    Der Nahverkehr ; 28 , 6 ; 62-64


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2010


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch