Das im August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet auch im Arbeitsrecht ausdrücklich bestimmte Formen der Diskriminierung (z. B. wegen des Alters oder der Religion). Für den Arbeitgeber bedeutet dies, dass schon die Stellenausschreibung möglichst neutral formuliert werden muss. Der Beitrag stellt zudem dar, welche Anforderungen sich für Vorstellungsgespräche, Personalfragebögen und die Festsetzung der Vergütung ergeben. Weiterhin kann eine Betriebsvereinbarung sinnvoll sein, um diskriminierendes Verhalten im Betrieb zu vermeiden. Die Neuregelungen haben schließlich auch Auswirkungen auf eine etwaige Sozialauswahl.


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    Titel :

    Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers nach Inkrafttreten des AGG


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 59 , 47 ; 2571-2580


    Erscheinungsdatum :

    2006-01-01


    Format / Umfang :

    10 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch