In Arbeitszeitfragen verfügt der Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz über zahreiche Informations- und Mitbestimmungsrechte. Letztere gelten allerdings nicht bei der Dauer der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit und finden ihre Grenzen in tarifvertraglichen Regelungen. Mit zahlreichen Hinweisen auf die Rechtsprechung erläutert der Beitrag die verschiedenen Möglichkeiten des Betriebsrates wie z. B. bei Überstunden, Überstunden von Leiharbeitnehmern oder bei Kurzarbeit und was in einer Betriebvereinbarung geregelt werden kann.
Mitbestimmen bei der Arbeitszeit
Aufgaben des Betriebsrat
Arbeitsrecht im Betrieb ; 27 , 11 ; 699-707
2006-01-01
9 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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