Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz (ATG) war bisher eine attraktive Möglichkeit von Teilzeitarbeit im Alter unabhängig von der Wiederbesetzung durch den Arbeitgeber. Allerdings sind nun zahlreiche Fristen und künftige Veränderungen zu beachten, die im Beitrag ausführlich erläutert werden. So gilt das ATG nur noch für Verträge, die bis zum 31.12.2009 abgeschlossen sind und begonnen haben, so dass de facto nur Beschäftigte bis einschließlich des Jahrgangs 1954 Chancen auf Altersteilzeit haben; es gibt eine neue Bezugsgröße für die gesetzliche Aufstockungsleistung und der Bezug von Arbeitslosengeld zur Überbrückung bis zum Bezug einer abschlagsfreien Altersrente will wohl überlegt sein; ferner sind u. a. die Folgen der geplanten Anhebung der Regelaltersrente für die bestehenden Altersteilzeitverträge noch ungeklärt, so dass es sich empfiehlt, bei Interesse an Altersteilzeit sich genau über seine individuellen Voraussetzungen zu informieren.
Altersteilzeit
Ein Überblick über die Voraussetzungen und den derzeitigen Stand der Diskussion
Arbeitsrecht im Betrieb ; 27 , 11 ; 682-686
2006-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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