Das Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit soll mit seinen Änderungen neue Impulse zu deren Anwendung bewirken. Altersteilzeit wird nun auch Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, die bisher schon teilzeitbeschäftigt gewesen sind, u. a. mit einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Entgelt von mehr als 630 DM monatlich. Diese Gleichstellung mit den Vollzeitbeschäftigten betrifft vor allem den greoßen Kreis der teilzeitbeschäftigten Frauen. Für die Arbeitgeber sieht das Gesetz Erleichterungen bei der Wiederbesetzung der freigewordenen Stellen vor, u. a. bei mehr als 50 Beschäftigten zum Nachweis einer Umsetzungskette.
Altersteilzeit: Neue Impulse
Bundesarbeitsblatt ; 3 ; 12-14
2000-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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