Das Altersteilzeitgesetz vom Juli 1996 i.d.F. von 1998 ermöglicht Arbeitnehmern ab vollendetem 55. Lebensjahr die freiwillige Vereinbarung des Übergangs von Voll- zur Teilzeittätigkeit. Sie können ab 60. Lebensjahr anstelle der bisheriger Frühverrentungspraxis vom Erwerbsleben in den Ruhestand gleiten. Der Beitrag skizziert die im wesentlichen zu beachtenden arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen, einschließlich Fördervoraussetzungen durch die Bundesanstalt für Arbeit. Laufzeit der Vereinbarung grundsätzlich zwischen 2 und höchstens 5 Jahren. Vor Abschluß der Vereinbarung wird fachkundige Beratung insbesondere durch Arbeitsverwaltung und Rentenversicherung empfohlen.


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    Titel :

    Altersteilzeit - wie geregelt?


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    1998-01-01


    Format / Umfang :

    6 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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