Unter anderem vermittelt über die Gesprächsrunden im "Bündnis für Arbeit" hat der Bundestag auf Antrag der Bundesregierung im Sommer 2000 Neuerungen in der Rechtslage zur Altersteilzeit beschlossen, mit denen die bisher nur zögernde Inanspruchnahme dieses Instrumentes der Beschäftigungspolitik erleichtert werden soll. Der Gültigkeitszeitraum wurde durch zweimalige Ergänzungen des Altersteilzeitgesetzes verlängert, aktuell ist ein Antritt der Altersteilzeit spätestens zum 1. Januar 2010 möglich. Über einen Zeitraum von insgesamt drei Jahren können freiwillige individuelle Vereinbarunegen zur flexiblen Altersteilzeit-Verteilung (auch in Blockmodellen) gertroffen werden. Die Möglichkeiten einer Ausgestaltung der Altersteilzeit im Rahmen sogenannter Blockmodelle über Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen wurde vereinfacht. Über Tarifverträge kann Altersteilzeit - in Blockmodellen - sogar bis zu insgesamt 10 Jahren geregelt werden. Zuschüsse des Arbeitsamtes für die Aufstockungszahlungen werden aber nur für maximal sechs Jahre gewährt.


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    Titel :

    Regelung von Altersteilzeit


    Untertitel :

    Tipps für die betriebliche Praxi



    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 21 , 12 ; 737-739


    Erscheinungsdatum :

    2000-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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