Am 01.01.2005 trat die neue Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Kraft, die nach einer vorgelagerten Gefährdungsbeurteilung als allgemeine Rahmenvorschrift mehrstufige Schutzmaßnahmen vorschreibt, die auf betrieblicher Ebene konkretisiert werden müssen. An dieser Stelle sind auch die betrieblichen Interessenvertretungen gefordert, für welche die IG Metall eine Arbeitshilfe mit dem Titel "Die Gefahrstoffverordnung in der betrieblichen Praxis" herausgegeben hat. Zentrale Veränderungen der GefStoffV im Rahmen der Entbürokratiiserung, der Umgang mit fehlenden Detailregelungen und die Rolle des Betriebsrates werden behandelt.
Die Gefahrstoffverordnung in der betrieblichen Praxi
Was müssen Betriebsräte wissen, was können sie tun?
Arbeitsrecht im Betrieb ; 27 , 9 ; 539-543
2006-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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