Der Beitrag zeigt Wege zu einer modernen Sozialplangestaltung auf. Wesentlich ist, dass Sozialpläne bei Betriebsänderungen, die mit wirtschaftlichen Nachteilen für die Beschäftigten verbunden sind, Abfindungen nach freiem Ermessen der Betriebsparteien vorsehen können (Abfindungsregelung in § 10 KSchG). Etwas anderes gilt nur für den Fall der Insolvenz (§ 123 InsO). Grundlage für den Abschluss eines Sozialplans ist § 112 BetrVG. Bei der Bemessung ist einerseits die Ober- und Untergrenze des Nachteilsausgleichs festzustellen und andererseits die Vertretbarkeit für das Unternehmen. Ein Unternehmen muss bis an den Rand der Bestandsgefährdung mit dem Sozialplanvolumen gehen und beispielsweise den Einspareffekt von Rationalisierungsmaßnahmen von einem Jahr als Leistung erbringen. Bei länger wirkenden Maßnahmen mehr. Leistungen aus dem Sozialplan sind nicht vererbbar. Ein Verzicht auf diese Leistungen durch die einzelnen Beschäftigten ist nur mit Zustimmung des Betriebsrats möglich.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Was darf ein Sozialplan kosten?


    Untertitel :

    Wege zur modernen Sozialplangestaltung


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 11 ; 667-672


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2005


    Format / Umfang :

    6 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Was grüne Logistik kosten darf

    Fuch, Uta | IuD Bahn | 2012


    Herausforderung Sozialplan

    Detzel, Stefan / Deuchler, Ingrid | IuD Bahn | 2009


    Ausschluß vom Sozialplan

    Thannheiser, Achim | IuD Bahn | 1995


    Wie viel darf ein Betriebsräteseminar kosten?

    Däubler, Wolfgang | IuD Bahn | 2004


    Was darf der öffentliche Verkehr kosten ?

    Lewandowsky, Elisabeth | IuD Bahn | 1994