Weist ein Arbeitsverhältnis Bezüge zu mehreren Staaten auf, so ist zu klären, welches Rechtssystem anwendbar ist. Grundsätzlich gilt das Recht desjenigen Staates, in dem sich der gewöhnliche Arbeitsort befindet, doch ist vorrangig zu prüfen, ob die Vertragsparteien eine davon abweichende Regelung getroffen haben. Dies kann nicht nur ausdrücklich geschehen, sondern auch konkludent, also stillschweigend. Daher stellt sich die Frage, welche Indizien erforderlich sind, um von einer solchen konkludenten Rechtswahl ausgehen zu können. In Betracht kommen z. B. Gerichtsstandsvereinbarungen oder Bezugnahmen auf nationale Tarifverträge.
Die konkludente Rechtswahl im Arbeitsvertrag
Indizien für einen "realen Rechtswahlwillen" und ihr Gewicht
Der Betrieb ; 58 , 29 ; 1571-1576
2005-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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