Am 23.07.1006 wurde die Richtlinie 96/48/EG in Kraft gesetzt, die die rechtlichen Grundlagen für die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems legt. Es folgten die Richtlinien Ril 2001/16/EG (19.03.01) über die Interoperabilität des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems und Ril 1692/96/EG (23.07.1006) über die gemeinsamen Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes. Im ersten Teil (Bestell-Nr.: I0547041) wurden die allgemeinen Prämissen des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems behandelt. Es wurden die für die Planung zugrunde zu legenden Planungsparameter dargestellt. Dieser zweite Teil widmet sich dem Oberbau (Schienenneigung und Profil des Schienenkopfes, Schienenbefestigung und Schwellen, Weichen und Kreuzungen) und vor allem den durch den Bahnbetrieb auftretenden Belastungen und Kräften (Bremsbeanspruchungen) auf den Gleiskörper bzw. die konstruktiven Ingenieurbauten. Im letzten Abschnitt werden die mit dem Bau der Bahnsteige vorzusehenden Längen, Höhen und Ausrüstungsmerkmale behandelt.
Die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI)
Das transeuropäische Hochgeschwindigkeitsbahnsystem
Deine Bahn ; 33 , 10 ; 626-631
2005-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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