Am 23.07.1006 wurde die Richtlinie 96/48/EG in Kraft gesetzt, die die rechtlichen Grundlagen für die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems legt. Es folgten die Richtlinien Ril 2001/16/EG (19.03.01) über die Interoperabilität des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems und Ril 1692/96/EG (23.07.1006) über die gemeinsamen Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes. Der Beitrag verschafft einen Überblick über die Eckwerte der zu beachtenden Parametern und Vorgaben der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI): Mindestlichtraumprofil, Mindestgleisabstand, Mindestgleisbogenhalbmesser, Ausrundungshalbmesser, maximale Steigerungen und Gefälle, Spurweiten, Überhöhungen, Überhöhungsfehlbeträge, Seitenräume.
Die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI)
Das transeuropäische Hochgeschwindigkeitsbahnsystem
Deine Bahn ; 33 , 9 ; 563-568
2005-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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