Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen gibt die Richtlinie zur Förderung neuer Verkehre im Kombinierten Verkehr auf Schiene und Wasserstraße vom 12. April 2005 bekannt. Ziel der Richtlinie ist die Förderung des innerdeutschen Kombinierten Verkehrs und des deutschen Streckenanteils von grenzüberschreitenden Verbindungen des Kombinierten Verkehrs (ausgenommen Transitverkehre). In ihr werden Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage, Gegenstand der Förderung, Zuwendungsempfänger, Zuwendungsvoraussetzungen und Art und Umfang der Zuwendung geregelt und das Verfahren erläutert. Es wird die Richtlinie und die dazugehörigen Anhänge (Startbeihilfen, Investitionszuschüsse, Antrag, Umweltanforderungen) abgedruckt.
Richtlinie (Verwaltungsvorschrift) zur Förderung neuer Verkehre im kombinierten Verkehr auf Schiene und Wasserstraße
Verkehrsblatt ; 59 , 8 ; 346-350
2005-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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