Für das Schlusslicht der Triebfahrzeuge gibt es eindeutige Festlegungen. Ein Triebfahrzeug muss, wenn es sich am Ende eines Zuges befindet, bei Dunkelheit und schlechtem Wetter das SignalZg2 (Schlusssignal) führen, damit erkennbar ist, dass es sich um den Zugschluss handelt. Einzelheiten über Maßnahmen bei Unregelmäßigkeiten an technischen Einrichtungen findet man in Bekanntgabe 3 der KoRil 408 (Züge fahren und Rangieren), Modul 06. Im Beitrag werden die Maßnahmen bei Unregelmäßigkeiten oder Ausfall des Spitzensignals erklärt und es wird auf gängige Fragen eingegangen.


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    Titel :

    Spitzenlicht und Schlusslicht von Triebfahrzeugen


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    BahnPraxi ; 2 ; 15-16


    Erscheinungsdatum :

    2005-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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