Neue Richtlinie ab Januar 1994: Mitfahrt auf Führerraum, Regeln zum selbständigen Führen der Triebfahrzeuge. Bisherige Regeln ungültig. Gültiger Fahrausweis muß mitgeführt und entwertet werden. Berechtigungskarten gelten max. 4 Jahre. Keine Erlaubnis bei Werkprobefahrten erforderlich. 3 Arten Berechtigungskarten: 1. blau für Mitarbeiter Traktion, die nicht als Triebfahrzeugführer eingesetzt sind und zur selbständigen Führung von Triebfahrzeugen berechtigt, 2. grün, die dienstlich notwendig mitfahren, 3. Berechtigungsschein mit bestimmtem Geltungstag.


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    Titel :

    Mitfahrt auf Triebfahrzeugen


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Deine Bahn ; 22 , 3 ; 174-175


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1994


    Format / Umfang :

    2 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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