Neue Richtlinie ab Januar 1994: Mitfahrt auf Führerraum, Regeln zum selbständigen Führen der Triebfahrzeuge. Bisherige Regeln ungültig. Gültiger Fahrausweis muß mitgeführt und entwertet werden. Berechtigungskarten gelten max. 4 Jahre. Keine Erlaubnis bei Werkprobefahrten erforderlich. 3 Arten Berechtigungskarten: 1. blau für Mitarbeiter Traktion, die nicht als Triebfahrzeugführer eingesetzt sind und zur selbständigen Führung von Triebfahrzeugen berechtigt, 2. grün, die dienstlich notwendig mitfahren, 3. Berechtigungsschein mit bestimmtem Geltungstag.
Mitfahrt auf Triebfahrzeugen
Deine Bahn ; 22 , 3 ; 174-175
1994-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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