Bei Betriebsänderungen oder -stilllegungen sieht das Betriebsverfassungsgesetz den Abschluss von Sozialplänen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vor. Daneben haben in letzter Zeit jedoch auch die Gewerkschaften "tarifliche Sozialpläne" gefordert und so den Druck auf die Arbeitgeber erhöht. Zwei Landesarbeitsgerichte haben dieses Vorgehen für zulässig erachtet. Demgegenüber halten die Verfasser dieses Beitrags die erhobenen Forderungen nach längeren Kündigungsfristen oder Abfindungszahlungen im Hinblick auf die grundgesetzlich gewährleistete Unternehmensautonomie dann nicht für erstreikbar, wenn sie im Zusammenhang mit einer konkreten Betriebsänderung stehen.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Erstreikbarkeit von "tariflichen Sozialplänen"?


    Untertitel :

    Zur Rechtmäßigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen im Zusammenhang mit Betriebsänderungen


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 57 , 41 ; 2214-2218


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2004


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Mitbestimmung bei Sozialplänen

    Roetteken, Torsten von | IuD Bahn | 1994


    Auslegung von Sozialplänen

    Studiengesellschaft für den kombinierten Verkehr e.V. | IuD Bahn | 1999


    Abänderung von Sozialplänen

    Bombardier Eurorail Informationsbüro Deutschland, Reutlingen | IuD Bahn | 1995


    Die Ausgestaltung von Sozialplänen : eine rechtstatsächliche Untersuchung

    Fritsch, Willi | GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 1976