Nach einer Neuregelung im Sozialgesetzbuch II (Harz IV), die ab dem 1.1.2005 in Kraft tritt, wird Arbeitslosengeld II an "erwerbsfähige Hilfsbedürftige" gezahlt. Diese Hilfsbedürftige bestehen zum größeren Teil aus Arbeitslosenhilfe-Empfängern, also aus Personen, die zuvor von der Bundesagentur für Arbeit Arbeitslosengeld bezogen hatten. Der Begriff Arbeitslosengeld ist irreführend, da die Leistung sich hier grundlegend von der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld unterscheidet. Arbeitslosengeld II ist keine Versicherungsleistung, sondern eine bedürftigkeitsgeprüfte Sozialleistung in Anlehnung an die bisherige Sozialhilfe. Im Beitrag werden die damit zusammenhängenden Gesetzesänderungen und Begrifflichkeiten (Anspruchsvoraussetzungen nach § 7 SGB II, Definition Hilfsbedürftigkeit, zu berücksichtigendes Einkommen, zumutbare Arbeit, Eingliederungsvereinbarung, Höhe der Leistung u.a.) erklärt.
Arbeitslosengeld II
Arbeitsrecht im Betrieb ; 25 , 2 ; 73-76
2004-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Hartz IV: Das Arbeitslosengeld II
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