Vor dem 25.3.2005 begonnene und erst nach dem 31.12.2004 abgeschlossene Investitionen sind weder nach dem InvZulG 1999 noch nach dem neuen InvZulG 2005 begünstigt. Diese Förderungslücke hat der Gesetzgeber jedoch bewusst in Kauf genommen, da ansonsten mit der Einleitung eines Hauptprüfverfahrens durch die EU-Kommission und damit mit erheblichen Verzögerungen zu rechnen war. Ergänzend weist der Beitrag darauf hin, dass es nach dem neuen Gesetz allein darauf ankommt, dass der Investor selbst - und also nicht z. B. sein Rechtsvorgänger - die Investitionen erst nach dem Stichtag begonnen hat.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Der Investitionsbeginn im InvZulG 2005


    Untertitel :

    Ergänzung zu dem Beitrag von Strohner/Umschlag (I0444195)


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 57 , 33 ; 1750


    Erscheinungsdatum :

    2004-01-01


    Format / Umfang :

    1 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Die Förderlücke im InvZulG 2005

    Strohner, Klau / Umschlag, Irene | IuD Bahn | 2004



    Betonstrassen 2005 : Österreichische Betonstraßentagung 2005, Wien 26.April 2005

    Österreichische Betonstraßentagung / Österreichische Forschungsgemeinschaft Straße und Verkehr | TIBKAT | 2005