Das InvZulG 1999 wird ab dem 1.1.2005 durch das InvZulG 2005 ersetzt, das die Förderung durch Investitionszulagen bis Ende 2006 fortsetzen soll. Zu den Änderungen im Bereich der betrieblichen Investitionen gehört unter anderem eine Beschränkung der Förderung auf Erstinvestitionen. Ausgeschlossen ist die Förderung in den so genannten "sensiblen Sektoren", zu denen auch der Verkehrssektor zählt. Die Übergangsregelungen erfassen keine Investitionen, die vor dem 25.3.2004 begonnen wurden, aber nicht mehr im Jahr 2004 abgeschlossen werden, so dass sich insoweit eine Förderlücke ergibt.
Die Förderlücke im InvZulG 2005
Der Betrieb ; 57 , 33 ; 1746-1749
2004-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Der Investitionsbeginn im InvZulG 2005
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