Der § 92 a des Betriebsverfassungsgestzes (BetrVG) gibt Betriebsräten die Möglichkeit, eigene Vorschläge zur Beschäftigungssicherung zu machen. Allerdings sollte man den im Gesetz fehlenden Aspekt des Kündigungsschutzes mit einem entsprechenden Rationalisierungsschutzabkommen ergänzen, damit Rationalisierungsvorschläge sich nicht zum Nachteil der Beschäftigten auswirken. Der Beitrag beleuchtet die Möglichkeiten nach § 92 a BetrVG und die verschiedenen Rollen des Betriebsrates im Ideenmanagement wie z.B. als Motivator, Kommunikationskanal und Verstärker bzw. Verteidiger von Vorschlägen der Mitarbeiter.


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    Titel :

    Innovativ denken - Arbeit schaffen


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 24 , 10 ; 597-601


    Erscheinungsdatum :

    2003-01-01


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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