1967 legalisierte das Bundesverfassungsgericht die Arbeitnehmerüberlassung, was mittlerweile dazu führte, dass Zeitarbeit in Deutschland einen Anteil von 1,4 % an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aufweist. Die Schaffung von Personal-Service Agenturen läßt einen weiteren Anstieg erwarten. Im Beitrag wird die Entwicklung der Arbeitnehmerüberlassung mit Zahlenmaterial analysiert, die Erfolge der Gewerkschaften vorgestellt, über Tarifverträge den gesetzlichen Gleichbehandlungsgrundsatz umzusetzen, und insbesondere die rechtlichen und praktischen Möglichkeiten des Betriebsrates beim Umgang mit Leiharbeit ausführlich dargelegt.
Zeitarbeit als neues Mittel der Personalarbeit
Arbeitsrecht im Betrieb ; 24 , 9 ; 527-535
2003-01-01
9 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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