Am 26.2.2002 wurde der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) verabschiedet. Der Kodex enthält - neben der Wiedergabe zentraler gesetzlicher Vorschriften - gesetzesergänzende Standards (Soll-Empfehlungen und Sollte- bzw. Kann-Anregungen) guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Eine rechtliche Verpflichtung zur Anwendung dieser Standards besteht nicht; jedoch gilt für die Soll-Empfehlungen, dass Vorstand und Aufsichtsrat (AR) börsennotierter Gesellschaften in der mit Verabschiedung des TransPuG gem. § 161 AktG geforderten Entsprechenserklärung offen legen müssen, ob bzw. inwieweit sie mit diesen Empfehlungen übereinstimmen. Rund ein Jahr nach Inkrafttreten des TransPuG soll im Beitrag der Frage nachgegangen werden, ob und inwieweit die adressierten Unternehmen erklären, die Kodexempfehlungen zu befolgen. Hierfür wurden sämtliche an der Frankfurter Wertpapierbörse notierten Gesellschaften kontaktiert und um Überlassung ihrer Entsprechenserklärung gebeten. Die Auswertung basiert auf den Stellungnahmen von über 400 Unternehmen. Es wird außerdem erstmals die Umsetzung sämtlicher Soll-Regeln des Kodex untersucht, nachdem in früheren Beiträgen (Bestell-Nr.: I0131155, I0234825, I0235228, I0235229) einzelne Empfehlungen entweder nach inhaltlichen Kriterien oder ohne unmittelbar erkennbaren Grund ausgeschlossen worden sind.


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    Titel :

    Kodex Report 2003: Die Akzeptanz der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 56 , 35 ; 1857-1863


    Erscheinungsdatum :

    2003-01-01


    Format / Umfang :

    7 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch