Am 26.02.2002 ist der Bundesministerin der Justiz der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) übergeben worden. Der Kodex, der von einer Regierungskommission unter Leitung des Aufsichtsratsvorsitzenden der ThyssenKrupp AG Cromme erarbeitet worden ist, richtet sich an alle deutschen börsennotierten Gesellschaften. Die Vorstände und Aufsichtsräte dieser Gesellschaften werden nach § 161 AktG n.F. verpflichtet, jährlich zu erklären, dass den Verhaltensregeln des Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Verhaltensregeln nicht angewendet werden. Die Schaffung des DCGK markiert einen wichtigen Schritt auf dem Weg der Modernisierung und besseren Kommunizierung der Governancesituation in Deutschland. Im Beitrag sollen die Zwecksetzung und die Grundkonzeption des Kodex dargelegt und ein Überblick über den Inhalt seiner Verhaltensregeln gegeben werden.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex - Grundlagen und Einzelbestimmungen
Der Betrieb ; 55 , 16 ; 801-810
01.01.2002
10 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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