Im Zuge der Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission traten zum 01.01.2003 das erste und das zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in ihren wesenlichen Teilen in Kraft, die zu zahlreichen Änderungen führen. Beim ersten Gesetz sind dies die Pflicht zur frühzeitigen Meldung beim Arbeitsamt, eine neue Sperrzeitenregelung, Entgeltsicherung, veränderte Zumutbarkeit, Altersbefristung ohne Sachgrund, Personal-Service-Agenturen und veränderte Bedingungen bei der Arbeitnehmerüberlassung. Beim zweiten Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrats bedurfte, sind dies ein Existenzgründerzuschuss, Veränderungen bei der Scheinselbständigkeit und Neuregelungen bei geringfügiger Beschäftigung.
Hartz - Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
Betrieb und Wirtschaft ; 57 , 10 ; 431-434
2003-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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