Im Fernverkehr der DB AG bietet das mittlerweile stark beworbene Serviceprogramm "bahn.comfort" für Inhaber einer Bahncard bei einem Umsatz ab 2 000 Euro besondere Dienstleistungen an, zu denen ein nahezu sicherer Sitzplatz in speziell gekennzeichneten Bereichen gehören soll. Grundsätzlich hat jeder Reisende nur Anspruch auf einen Sitzplatz, wenn er ihn gesondert reserviert hat; läßt sich dann dennoch kein Sitzplatz finden, besteht auf Grund der Beförderungsbedingungen Anspruch auf Rückzahlung des Reservierungsentgeltes und im Rahmen des BGB je nach Umständen Anspruch auf Schadensersatz. Da auch innerhalb von bahn.comfort eine Sitzplatzgarantie ohne Reservierung ausgeschlossen ist, hat ein Comfortfahrer nur den kleinen Vorteil gegenüber Normalfahrern, die vom Zugpersonal im Bedarfsfall aus dem Comfortbereich verwiesen werden können.
Der "bahn.comfort"-Kunde
Über Werbung und Recht
derFahrgast ; 23 , 4 ; 42-44
01.01.2003
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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