Grundsätzlich steht einem Schuldner ein Gläubiger gegenüber, die im Allgemeinen nur aus jeweils einer Person bestehen. Allerdings können sowohl auf Seiten des Schuldners wie des Gläubigers weitere Personen als sogenannte Dritte hinzutreten. Der Beitrag behandelt die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Thema Vertrag zu Gunsten Dritter, Gläubigerwechsel, Schuldübernahme sowie Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern an Hand von Beispielen.


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    Titel :

    Das Bürgerliche Gesetzbuch - Schuldrecht - Allgemeiner Teil


    Untertitel :

    Beteiligung Dritter am Schuldverhältni


    Beteiligte:
    Evert, Evert (Autor:in)

    Erschienen in:

    Deine Bahn ; 31 , 7 ; 442-448


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2003


    Format / Umfang :

    7 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch







    Das Bürgerliche Gesetzbuch

    Evert, Evert | IuD Bahn | 2004


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