Eines der wichtigsten Ziele des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes bestand darin, eine Schadensersatzregelung zu schaffen, die die bisherigen komplizierten Regelungen des BGB und die durch die Rechtspraxis entwickelten Rechtsgrundsätze überschaubarer und wesentlich verständlicher macht. In vorangegangenen Ausführungen über das Leistungsstörungsrecht (Bestell-Nr. I0235012) wurde behandelt, unter welchen Voraussetzungen ein Schadensersatzanspruch aus einem Vertragsverhältnis entstehen kann. Neben vertraglichen Schadensersatzansprüchen gibt es aber auch andere Schadensersatzansprüche, vornehmlich aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff BGB). Im vorliegenden Beitrag soll anhand von Fallbeispielen erläutert werden, welchen Inhalt das Schadensersatzrecht hat, was unter einem zivilrechtlichen Schaden zu verstehen und wer Geschädigter ist. In einem späteren zweiten Teil soll beschrieben werden, wie ein Schaden verursacht wird und wem er zuzurechnen ist, welche Schadensarten es gibt, wie deren Höhe ermittelt und wie ein eventuell mitwirkendes Verschulden des Geschädigten bewertet wird (s. §§ 249-254 BGB).
Das Bürgerliche Gesetzbuch Schuldrecht - Allgemeiner Teil
Die Schadensersatzpflicht - Teil 1
Deine Bahn ; 31 , 2 ; 124-127
2003-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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