In Fortsetzung von I0340074 werden weitere Aspekte des Kaufvertrages nach den Regelungen des BGB kurz abgehandelt. Schadensersatzansprüche des Käufers entstehen bei verzögerter Lieferung, bei "nachträglicher Unmöglichkeit", die vom Verkäufer zu vertreten ist, oder bei "anfänglicher Unmöglichkeit". Rücktrittsmöglichkeiten ergeben sich für den Käufer u.U. bei Leistungsverzögerung oder wenn es dem Verkäufer unmöglich ist, die eingegangene Verpflichtung zu erfüllen. Der Käufer muss allerdings trotzdem zahlen, wenn der Umstand der Unmöglichkeit von ihm allein oder überwiegend zu vertreten ist.
Das Bürgerliche Gesetzbuch
Schuldrecht - Besonderer Teil/Der Kaufvertrag - Fortsetzung
Deine Bahn ; 31 , 12 ; 766
01.01.2003
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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