In vorformulierten Arbeitsverträgen finden sich häufig Vertragsstrafenregelungen. Das BAG hatte gegen solche Regelungen bislang keine Bedenken. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts könnte diese Rechtsprechung jedoch der Vergangenheit anghören. Vorformulierte Vertragsstrafenregelungen sollen nunmehr gemäß § 309 Nr. 6 BGB nicht mehr zulässig sein. Der Anwendung dieser Norm könnte jedoch die Regelung des § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB entgegenstehen, wonach bei der Anwendung dieser Vorschrift (§ 309 Nr. 6 BGB) auf Arbeitsverträge "die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten" angemessen zu berücksichtigen sind. In jüngster Vergangenheit ergingen zu dieser Fragestellung zwei sich entgegenstehende Urteile. Die beiden Urteile werden vorgestellt und das Ergebnis der Betrachtung wiedergegeben.
Zulässigkeit von formularmäßig vereinbarten Vertragsstrafen in Arbeitsverträgen
Betrieb und Wirtschaft ; 57 , 1 ; 35-36
2003-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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