Die Zahl der Telearbeitsplätze soll in Europa in den nächsten zehn Jahren nach Angaben der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) von 4,5 Mio auf rund 17 Mio steigen. Deutschland nimmt in Europa beim Zuwachs von Telearbeitsplätzen seit Jahren einen Spitzenplatz ein. Die europäische Rahmenvereinbarung zur Telearbeit ist getragen durch die Prinzipien der Freiwilligkeit und der größtmöglichen Flexibilität in der Ausgestaltung für Arbeitgeber und -nehmer, ohne dabei die Herausforderungen dieser Arbeitsform für die Beteiligten zu vernachlässigen. Der Beitrag gibt - speziell auch für den Arbeitgeber - einen Überblick über die Telearbeit, die zu einem wichtigen Bestandteil attraktiver Beschäftigungsbedingungen in Unternehmen geworden ist. Dabei wird auf die Vorteile, die Leitlinien, die Begriffsbestimmung, die Freiwilligkeit, die Beschäftigungsbedingungen, den Datenschutz, den Schutz der Privatsphäre, die Ausrüstung und Haftung, den Gesundheitsschutz und die Sicherheit, die Arbeitsorganisation, die Aus- und Weiterbildung und auf kollektive Rechte eingegangen. Erfahrungen mit Telearbeit werden am Beispiel von Siemens erläutert. Eine Checkliste soll dem Arbeitgeber bei der Prüfung der Geeignetheit von Telearbeit helfen.
Telearbeit - Arbeitsform im europäischen Rahmen
Arbeit und Arbeitsrecht ; 57 , 12 ; 543-547
2002-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Telearbeit , Arbeitnehmer , Arbeitszeit , Arbeitgeber , Europa , Regelung
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