Mit dem neu geschaffenen § 28a Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat die Möglichkeit, einige seiner Aufgaben auf Arbeitsgruppen außerhalb des Betriebsrats zu übertragen. Der Beitrag beschreibt, wie die entsprechenden Rahmenvereinbarungen in der Praxis aussehen sollten. Er spricht die wichtigsten Regelungselemente und -aspekte zu relevanten Bereichen kurz an und stellt allgemeine Formulierungsbeispiele vor. Wo es grundlegend unterschiedliche Regelungsansätze gibt, werden diese alternativ gegenübergestellt.
Rahmenvereinbarung gemäß 28a BetrVG
Zum richtigen Umgang mit einer neuen Regelungsmaterie
Arbeitsrecht im Betrieb ; 22 , 11 ; 630-636
2001-01-01
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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