Die in der Verwaltungsrichtlinie vom 12.09.2001 aufgeführten Regeln dienen als Grundlage für fachliche Untersuchungen von Störungen im Eisenbahnbetrieb gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 7. des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (EVerkVerwG) vom 27.12,1993, (BGBI. I S. 2378, 2394). Sie stellen im Vorfeld getroffene dienstliche Weisungen dar und sind für den internen Bereich des Eisenbahn-Bundesamtes unmittelbar verbindlich. Die Regelungen dienen dem Ziel, eine einheitliche Verwaltungsausübung sicherzustellen. Im allgemeinen Teil der Verwaltungsrichtlinie werden u. a. Anwendungsbereich, Ziel sowie Befugnisse und Aufgaben des Beauftragten für die Unfalluntersuchung genannt. Sachverhaltsermittlung, Ursachenerforschung sowie sonstige Bestimmungen (Amtshilfe, Besorgnis der Befangenheit) sind Gegenstand von Teil II, III und IV der Richtlinie.


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    Titel :

    Nr. 155 Verwaltungsrichtlinie Untersuchung von Gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb



    Erschienen in:

    Verkehrsblatt ; 55 , 20 ; 450-452


    Erscheinungsdatum :

    2001-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch