Mit dem am 1. Januar 2001 in Kraft getretenen "Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge" (TzBfG) hat die Bundesregierung den Rahmen für eine flexiblere Gestaltung der Arbeitsverhältnisse geschaffen. Während Interessensvertreter weiter kontrovers über das Teilzeitgesetz diskutieren, müssen sich die Praktiker im Personalmanagement mit Fragen des personalwirtschaftlichen Alltags auseinander setzen: Welche Vorteile haben Arbeitgeber durch Teilzeitarbeit? Welche Arbeitnehmer können einen Teilzeitanspruch geltend machen? Kann der Arbeitgeber Teilzeitsansprüche ablehnen? Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat, wenn ein Arbeitnehmer seinen Teilzeitanspruch geltend macht? Welche Sachgründe rechtfertigen die Befristung eines Arbeitsvertrages? Fragen, die der Beitrag beantwortet.
Das neue Teilzeitgesetz in der Praxi
Personalwirtschaft ; 28 , 6 ; 44, 46, 48-49
01.01.2001
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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