Die betriebliche Altersversorgung gehört mittlerweile bei immer mehr Unternehmen zu einem festen Bestandteil der Sozialleistungen und der Vergütungspolitik. Dabei ist es aus Sicht des Unternehmens durchaus verständlich, dass das Versorgungssystem möglichst einheitlich und verwaltungsarm durchgeführt werden soll. Die Vielfalt der gesetzlichen Möglichkeiten und Produkte führt aber dazu, dass es bei Kündigung oder Neueinstellung von Mitarbeitern zu Problemen kommen kann, wenn der Mitarbeiter seine unverfallbaren Ansprüche aus der Altersversorgung zum neuen Arbeitgeber mitnehmen möchte. Denn nur selten passen die Versorgungssysteme des bisherigen und des neuen Arbeitgebers zusammen. Mit dem Alterseinkünftegesetz hat der Gesetzgeber versucht, die Mitnahmemöglichkeiten erheblich zu erleichtern. Mit teilweisem Erfolg, wie der Beitrag zeigt. Er gibt u.a. einen Überblick über den Wechsel der Versicherungsnehmer-Eigenschaft (VN-Wechsel) vom alten auf den neuen Arbeitgeber, über das Deckungskapitalübertragungsabkommen, die Übernahme bestehender Pensionskassen-Verträge, die lohnsteuerliche Auswirkung einer Übernahme, die Übertragung des Versorgungskapitals auf einen neuen Arbeitgeber sowie den Übergang von pauschal besteuerten Direktversicherungen.
Die neue Portabilität in der Praxi
Betriebliche Altersversorgung bei Arbeitgeberwechsel
Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 11 ; 679-682
01.01.2005
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
IuD Bahn | 1995
|Das neue Teilzeitgesetz in der Praxi
IuD Bahn | 2001
|Das neue Eisenbahnrecht - Konsequenzen für die Praxi
IuD Bahn | 2008
|Das neue Gesetz zur "Scheinselbständigkeit" - Probleme in der Praxi
IuD Bahn | 1999
|