Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats, von Informations- und Vorschlagsrechten bis hin zum Initiativrecht, zeigen dessen prägnante Stellung in der Unternehmenshierarchie. Aufgrund seiner gesetzlich zugewiesenen Kompetenzen - die sich durch die geplante Novellierung des Gesetzes noch verstärken dürften - kann er bei Ausschöpfung aller Möglichkeiten den Betrieb maßgeblich mitgestalten. Nimmt man diese Konstellation zur Kenntnis, muss das Management gehalten sein, mit ihm "vertrauensvoll" zusammen zu arbeiten. Dass dieser Gundsatz mit den dahinter stehenden Handlungsmaximen nicht in jedem Betrieb, gerade auch von der arbeitnehmerseitigen Interessenvertretung, eingehalten wird, zeigen die zahlreichen Rechtsstreitigkeiten und Einigungsstellenverfahren. Der Beitrag stellt die Pflichten des Betriebsrats sowie die Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers dar.


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    Titel :

    Betriebsrat: Was tun bei Pflichtverstößen?



    Erschienen in:

    Arbeit und Arbeitsrecht ; 56 , 3 ; 112-114


    Erscheinungsdatum :

    2001-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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