Erheblich umgestaltete bzw. erweiterte Auflagen müssen die Arbeitgeber angesichts des weitestgehend seit 1. Oktober 2000 in Kraft befindlichen Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (SchbBAG) vom 29. September 2000 (BGBI. I S. 1394) beachten. Dazu gehören geänderte Beschäftigungspflichten und (bei Nichterfüllung) gestaffelte Beträge zur Ausgleichsabgabe, deren Vorschriften am 1. Januar 2001 rechtswirksam werden. Neben dem im Titel zum Ausdruck kommenden Gesetzesziel geht es mit den Neuregelungen insbesondere auch darum, die Beschäftigungssituation und die Rechte zugunsten der Betroffenen ganz allgemein zu verbessern. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Gesetzesänderungen und Neuerungen sowie über die sich daraus ergebenden Folgen für Unternehmer und Betroffene.
Schwerbehinderte: Mehr Chancen im Arbeits- und Berufsleben
Arbeit und Arbeitsrecht ; 55 , 12 ; 569-572
01.01.2000
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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