Der Arbeitsschutz wird in Verbindung mit der Sozialpolitik zunehmend zu einer europäischen Angelegenheit. Ein Meilenstein dabei war die "Einheitliche Europäische Akte" 1986, aus der 1989 die EU-Richtlinie über Arbeitsschutzmaßnahmen entstand, die in Deutschland durch das Arbeitsschutzgesetz umgesetzt worden ist. Für gemeinsame Regelungen besteht seit 1996 in Bilbao eine Europäische Agentur, die die Aufgabe hat, alle wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Informationen den entsprechenden EU-Stellen zu übermitteln. In Deutschland betrifft dies u. a. die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund.
Europäischer Arbeitsschutz: Gemeinsame Werte
Bundesarbeitsblatt ; 6 ; 12-16
2000-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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