Organisatorische und technische Maßnahmen sollen den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz regeln. Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) sollen nur bei verbleibenden Restrisiken eingesetzt werden. Für jede PSA hat der Hersteller eine förmliche Konformitätserklärung abzugeben, die den EU-Richtlinien entspricht und durch das CE-Zeichen am Produkt gekennzeichnet ist. In Deutschland gibt es auch das GS-Zeichen, das eine freiwillige Sicherheitsprüfung kennzeichnet. Erwerb, Benutzung und Pflege von PSA sowie der Handel mit den Produkten im europäischen Binnenmarkt ist EU-einheitlich geregelt. Der Text gibt Aufschluss über die verschiedenen Gruppen der PSA für die einzelnen Körperteile und liefert Beispiele zu einer sachgerechten Auswahl und den Umgang mit PSA.
Arbeitsschutz
Persönliche Schutzausrüstungen an Arbeitsplätzen
Umwelt ; 11/12 ; 44-47
1999-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Online Contents | 1996
Online Contents | 2013
Online Contents | 2011
Online Contents | 1997
Arbeitsschutz - Produktvorstellungen
Online Contents | 2002