Auf Basis der Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG hat die Europäische Kommission 19 Einzelrichtlinien auf dem Gebiet des Arbeitsschutzrechtes erlassen. Die letzten vier, die Physikalien-Richtlinien zu Vibrationen, Lärm, Elektromagnetischen Feldern und künstlicher optischer Strahlung müssen noch in deutsches Recht umgesetzt werden, was sich z. T. schon verzögert hat. Im Bereich des öffentlichen Dienstes sind die Vibrations- und Lärm-Richtlinien schon jetzt geltendes Recht. Der Beitrag erläutert die wesentlichen Inhalte der vier Richtlinien und die politische Umsetzungsstrategie in Deutschland, welche den Betriebsparteien erhebliche Gestaltungsspielräume lässt.
Europäischer Arbeitsschutz komplett?
Zur Umsetzung der vier EG-Physikalien-Richtlinien in das deutsche Arbeitsschutzrecht
Arbeitsrecht im Betrieb ; 27 , 9 ; 533-539
01.01.2006
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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