Die nationale Rechtsgrundlage als Umsetzung des europäischen Rechts für den Bereich "Beleuchtung von Arbeitsstätten" sind die Arbeitsstättenverordnung allgemein sowie spezielle Verordnungen wie die Bildschirmarbeitsverordnung. Zu ihrer Konkretisierung können relevante Arbeitsstätten-Richtlinien sowie berufsgenossenschaftliche Regeln, die u. a. Werte für die Mindestbeleuchtungsstärke an Arbeitsplätzen enthalten, herangezogen werden. Diese Regelwerke werden derzeit überarbeitet. Im Beitrag werden der europäische Rechtsrahmen und seine Auswirkungen auf das bisher in Deutschland vorhandene Regelwerk zur Beleuchtung von Arbeitsstätten dargestellt. Aus der Sicht des Arbeitsschutzes besteht Bedarf an europäischen Normen zur Verständigung z.B.Definitionen), zu Beleuchtungsmess- und Prüfverfahren (z.B. Beleuchtungsstärkewerte vor Ort) und zur Planung (mit welcher Ausstattung welche Lichtverhältnisse im Raum erreicht werden können). Auf diese Bereiche sollte CEN/TC 169 sich in Zukunft konzentrieren.
Auswirkungen des europäischen Rechtsrahmens auf die Regelungen zur Beleuchtung von Arbeitsstätten
Licht ; 52 , 7-8 ; 812-816
01.01.2000
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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