Obwohl mit der bundesrechtlichen Gesetzgebung zum Bodenschutz und zur Altlastensanierung ein erster Meilenstein für den Einstieg in die Boden-Vorsorge gesetzt wurde, ist jedoch der erforderliche Vorsorgestatus noch nicht erreicht, denn BBodSchG und BBodSchV legen nicht für alle relevanten stofflichen und nicht-stofflichen Wirkungen auf Böden Vorsorgeregelungen fest. Das BBodSchG enthält unter Vorsorgegesichtspunkten nur unzureichende Schutzmechanismen für das Umweltmedium Boden und regelt lediglich einen Teil des Bodenschutzes. Es ist primär "schadstoffbezogen" und beschränkt sich in seinem Vorsorgegedanken im wesentlichen auf das Entstehen chemischer schädlicher Bodenveränderungen bzw. Altlasten und auf deren Abwehr. Für eine quantitative Beschränkung des Bodenverbrauchs enthält das BBodSchG keine Regelungen, d. h. der Flächenverbrauch als das Hauptproblemfeld des Bodenschutzes wird vom Gesetzgeber nicht behandelt. Positiv zu werten sind jedoch die in der BBodSchV formulierten Vorsorgewerte und -anforderungen, da hiermit erstmalig eine klare und verständliche Unterscheidung der materiellen Anforderungen an die Gefahrenabwehr einerseits und der Vorsorge andererseits erfolgt ist.


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    Titel :

    Vorsorgender Bodenschutz und Bundes-Bodenschutzgesetz - Eine kritische Bestandsaufnahme



    Erschienen in:

    Altlasten-Spektrum ; 9 , 4 ; 227-234


    Erscheinungsdatum :

    2000-01-01


    Format / Umfang :

    8 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch