Im Juni 1999 wurde die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBod-SchV) verabschiedet. Die Verordnung richtet sich an zuständige Behörden und Grundstückseigentümer. Sie gibt vor, welche Voraussetzungen die zuständige Behörde zur Amtsermittlung oder zur Weitergabe der Ermittlung braucht. Zur Beurteilung von Gefahren stehen für wichtige, häufig vorkommende Kontaminationen Prüf- und Maßnahmenwerte zur Verfügung. Bei der Festlegung von Vorsorgewerten wurde den unterschiedlichen Bodeneigenschaften durch Klassenbildung Rechnung getragen. Der Vollzugseignung der Vorschriften wurde große Sorgfalt gewidmet. Nach der Phase der Rechtssetzung gilt es den Vollzug aufzubauen und Erfahrungen mit der BBod-SchV zu sammeln. Den entscheidenden Beitrag zum Bodenschutz wird der Vollzug leisten.
Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
Bodenschutz ; 4 , 3 ; 93-94
1999-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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