Mehrachsiges Fahrzeug (1) mit mindestens einer lenkbaren Frontachse (2), mindestens einer lenkbaren ersten Heckachse (3) und mindestens einer nicht lenkbaren zweiten Heckachse (4), wobei das Fahrzeug eine Steuervorrichtung (15) aufweist zum Steuern einer Lenkvorrichtung (37) des Fahrzeugs (1) und zum Steuern einer Hebe-Senkvorrichtung (38) des Fahrzeugs, wobei die Lenkvorrichtung (37) zum Einstellen von Radlenkwinkeln (α1, α2) von Rädern (5, 6) der Frontachse (2) sowie von Radlenkwinkeln (α3, α4) von Rädern (7, 8, 9, 10) der ersten Heckachse (3) eingerichtet ist und wobei die Hebe-Senkvorrichtung (38) zum Heben und Senken der ersten Heckachse (3) und/oder der zweiten Heckachse (4) eingerichtet ist zum Ändern von Achslasten dieser Heckachsen (3, 4), wobei die Steuervorrichtung (15) eingerichtet ist, die Radlenkwinkel (α1, α2) der Räder (5, 6) der Frontachse (2) und die Radlenkwinkel (α3, α4) der Räder (7, 8, 9, 10) der ersten Heckachse (3) auf nicht verschwindende Werte einzustellen und dabei die Radlenkwinkel (α3, α4) der Räder (7, 8, 9, 10) der ersten Heckachse (3) an die Radlenkwinkel (α1, α2) der Räder (5, 6) der Frontachse (2) anzugleichen, und die Steuervorrichtung (15) außerdem dazu eingerichtet ist, gleichzeitig zu dieser Einstellung der Radlenkwinkel (α1, α2, α3, α4) die Achslast der ersten Heckachse (3) relativ zur Achslast der zweiten Heckachse (4) so weit zu vergrößern, dass eine Parallelfahrt des Fahrzeugs (1) schräg zu einer Längsachse (L) des Fahrzeugs (1) bei gleichbleibender Ausrichtung der Längsachse (L) des Fahrzeugs (1) ermöglicht ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrzeug Radsensoren (29, 30, 31, 32, 33, 34) umfasst zum Messen einer Drehgeschwindigkeit mindestens eines linken Rades (5, 8, 12) des Fahrzeuges (1) und einer Drehgeschwindigkeit mindestens eines rechten Rades (6, 9, 13) des Fahrzeuges (1), wobei die Steuervorrichtung (15) eingerichtet ist, unter Verwendung der gemessenen Drehgeschwindigkeiten dieser Räder festzustellen, ob das Fahrzeug (1) sich in einer Parallelfahrt bewegt, wobei die Parallelfahrt als festgestellt gilt, sobald das mindestens eine linke Rad (5, 8, 12) und das mindestens eine rechte Rad (6, 9, 13) gleiche Drehgeschwindigkeiten aufweisen bei gleichen, nicht-verschwindenden Radlenkwinkeln (α1, α2, α3, α4) der Räder der Frontachse und der Räder der ersten Heckachse.
Mehrachsiges Fahrzeug und Verfahren zum Rangieren eines mehrachsigen Fahrzeugs
22.09.2016
Patent
Elektronische Ressource
Deutsch
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